Fahnen Knigge
Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf „offizielle Flaggen“, wie die Bundesfahne, Landes- und Stadtfahnen, und die Fahnen anderer Nationen. Möchten Sie mehr über die einzelnen Fahnenarten erfahren?
Weitere Informationen zu Fahnen, Fahnenmasten und Beflaggung erhalten Sie auch gern persönlich.
Dienstfahnen
Außerdem können Fahnen in den kirchlichen Farben mit und ohne Emblem oder darüber hinaus Verbands- oder Vereinsfahnen gezeigt werden.
Jede Privatperson darf zur Außenbeflaggung oder als Tischflagge Fahnen befreundeter Nationen verwenden.
Rangfolge der Flaggen
Bei nationaler Flagge gebührt der Bundesflagge immer die bevorzugte Stelle.
Rangfolge versteht sich bei internationaler Beflaggung, von rechts nach links, vom Gebäude aus gesehen:
- Vereinte Nationen
- Europarat
- Internationale Flaggen in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen
- Deutschland bzw. Bundesdienstflagge (den Bundesbehörden vorbehalten)
- Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (Dienstflaggen den Landesbehörden vorbehalten)
- Flaggen der Kreisverwaltung
- Flaggen der Städte/Gemeindeverbände/Gemeinden
- Vereins-, Verbands-, Firmenflaggen.
Sollte die eine oder andere Flagge nicht gehisst werden, rücken die anderen Flaggen entsprechend auf.
Für die Innendekoration gelten die Richtlinien entsprechend.
Trauerbeflaggung
Dabei ist die über der Flagge soviel Platz zu lassen, wie die Flagge selbst hoch ist.
Bei Bannern und Hissfahnen im Hochformat wird die Trauerbeflaggung durch Trauerflore gezeigt.
Diese Fahnenformen werden nicht auf halbmast gesetzt!
Verpflichtung zur Beflaggung
Zeit zum Fahne hissen
Bei besonderen Anlässen kann die Beflaggung auch nach Sonnenuntergang fortgesetzt werden, wenn die Fahnen angestrahlt werden.