+49 (0) 6074 81 21 76 info@fahnen-fuchs.de

Fahnen Knigge

Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf „offizielle Flaggen“, wie die Bundesfahne, Landes- und Stadtfahnen, und die Fahnen anderer Nationen. Möchten Sie mehr über die einzelnen Fahnenarten erfahren?

Weitere Informationen zu Fahnen, Fahnenmasten und Beflaggung erhalten Sie auch gern persönlich.

Dienstfahnen
Dienstfahnen sind den Behörden vorbehalten.

Außerdem können Fahnen in den kirchlichen Farben mit und ohne Emblem oder darüber hinaus Verbands- oder Vereinsfahnen gezeigt werden.

Jede Privatperson darf zur Außenbeflaggung oder als Tischflagge Fahnen befreundeter Nationen verwenden.

Rangfolge der Flaggen

Bei nationaler Flagge gebührt der Bundesflagge immer die bevorzugte Stelle.

Rangfolge versteht sich bei internationaler Beflaggung, von rechts nach links, vom Gebäude aus gesehen:

  • Vereinte Nationen
  • Europarat
  • Internationale Flaggen in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung ausländischer Staatennamen
  • Deutschland bzw. Bundesdienstflagge (den Bundesbehörden vorbehalten)
  • Flaggen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (Dienstflaggen den Landesbehörden vorbehalten)
  • Flaggen der Kreisverwaltung
  • Flaggen der Städte/Gemeindeverbände/Gemeinden
  • Vereins-, Verbands-, Firmenflaggen.

Sollte die eine oder andere Flagge nicht gehisst werden, rücken die anderen Flaggen entsprechend auf.
Für die Innendekoration gelten die Richtlinien entsprechend.

Trauerbeflaggung
Zur Trauerbeflaggung werden die Flaggen auf halbmast gesetzt.
Dabei ist die über der Flagge soviel Platz zu lassen, wie die Flagge selbst hoch ist.
Bei Bannern und Hissfahnen im Hochformat wird die Trauerbeflaggung durch Trauerflore gezeigt.
Diese Fahnenformen werden nicht auf halbmast gesetzt!
Verpflichtung zur Beflaggung
Neben der Verpflichtung zur Beflaggung an regelmäßigen, allgemeinen Beflaggungstagen für alle Behörden, die im Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 10. Juli 1991 geregelt ist, steht es jedem Bundesbürger, Firmen und Vereinen frei, die Bundes-, Landes- und/oder Stadtfahne zu verwenden, sofern sie keine Dienstfahne ist.
Zeit zum Fahne hissen
Die Flaggen sollen bei Tagesanbruch gehisst und bei Sonnenuntergang eingeholt werden.
Bei besonderen Anlässen kann die Beflaggung auch nach Sonnenuntergang fortgesetzt werden, wenn die Fahnen angestrahlt werden.