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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Fahnen-Fuchs e.K.
Inhaberin Anneke Fuchs
Offenbacher Str. 1-3
63128 Dietzenbach

Eingetragen im Handelsregister Offenbach unter 5 HRA 9129
Steuernummer: DE 297510929

I. Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen

1) Angebote sind freibleibend. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur dann gültig, wenn sie von Fahnen-Fuchs schriftlich bestätigt wurden. Aufträge werden von Fahnen-Fuchs ausschließlich unter Berücksichtigung der hier aufgeführten Verkaufsbedingungen akzeptiert. Die Auftragserteilung gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

II . Ausführungsunterlagen

2) Vom Kunden beizustellende Originale, Negative, Dateien und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit der Warenlieferung oder Rechnung vorgenommen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3) Bezüglich des Bestehens vor Urheberrechten gehen wir davon aus, daß unser Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen, sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen.

4) Bei der Lieferung von Fahnenmasten und Fahnenstangen übernimmt Fahnen-Fuchs keine Haftung für die Statik, die Befestigung, bzw. den Untergrund. Ob die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für Aufstellung des Mastes vorliegen, ist Sache des Käufers.

5) Von Fahnen-Fuchs entworfene Gestaltungen, Angebotsskizzen und Vorlagen bleiben in jedem Falle unser Eigentum. Werden diese Vorlagen zur Produktion anderer Artikel bei anderen Lieferanten benutzt, behalten wir uns die Berechnung der Gestaltungskosten vor.

III. Lieferung

6) Fahnen-Fuchs ist bemüht, bestätigte Lieferfristen einzuhalten. Bei höherer Gewalt, Lieferverzug von Vorlieferanten oder Rohstoffmangel haften wir nicht für Lieferverzögerungen. Jegliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

7) Fahnen-Fuchs behält sich bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung, mind. aber ein Stück, bei mit Druckwerkzeugen hergestellten Artikeln vor.

8) Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. Lager, zuzügl. Verpackung und der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9) Fahnen-Fuchs ist zu Teillieferungen berechtigt, die hinsichtlich der Zahlung als gesonderte Geschäfte gelten.

10) Für beide Teile gilt als Erfüllungsort für die Lieferung Dietzenbach. Gerichtsstand ist Offenbach am Main.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

11) Preislisten richten sich an gewerbliche Abnehmer, Behörden und sonstige, zum Vorsteuerabzug berechtigte Institutionen und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

12) Bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises besteht bezüglich der an den Käufer gelieferten Ware ein verlängerter Eigentumsvorbehalt zugunsten von Fahnen-Fuchs. Der Käufer darf die Fahnen-Fuchs gehörenden Waren nur in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr weiter veräußern und nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen.

13) Die Zahlung des vollen Rechnungsbetrages ist 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.

14) Bei Rechnungsbeträgen unter EUR 50,00 netto erheben wir einen Mindermengenzuschlag von EUR 10,00. Nachträgliche Änderung der Rechnungsadresse berechnen wir mit EUR 10,00

15) Rechnungen mit einem Bruttowert von unter EUR 100,00 werden nach Überschreitung des Zahlungszieles nicht angemahnt, sondern direkt einem von uns beauftragten Inkassounternehmen übergeben.

V. Beanstandungen und Gewährleistung

16) Bei Anfertigung von Artikeln nach einer Vorlage des Käufers verpflichten wir uns, diese so gut wie möglich zu reproduzieren. Wir müssen uns jedoch Abweichungen in der Darstellung wie auch durch den im Textildruck möglichen unterschiedlichen Farbausfall
Farbabweichungen vorbehalten. Abweichungen in den Breiten- und Höhenmaßen sind mit der branchenüblichen Toleranz von +/- 10% zulässig. Auch bei solchen Abweichungen liegt eine vertragsgemäße Leistung vor.

17) Beanstandungen müssen sofort, spät. fünf Arbeitstage nach Empfang der Ware gemeldet werden. Dies gilt auch für äußerlich nicht erkennbare Mängel. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als abgenommen. Reklamationen nach Gebrauch oder Weiterverarbeitung sind in jedem Falle unzulässig. Fahnen-Fuchs bietet bei gerechtfertigter Reklamation eine Kompensation an.

18) Nach Kundenvorlage hergestellte Ware ist vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen. Fahnen-Fuchs e.K. Inh. Anneke Fuchs

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